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IHR WEG ZUR REHABILITATION IN OBERAMMERGAU Hinweise für Ihre Aufnahme

Sie sind sich unklar, ob oder wie Sie einen Antrag auf Rehabilitation stellen? Wir möchten Ihnen hiermit nützliche Hinweise an die Hand geben, damit Sie sich gut informiert auf den Weg zur Rehabilitation machen können.
Erster Schritt: Antrag
Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Facharzt, Betriebsarzt oder der medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse) kann Ihnen eine Rehabilitation empfehlen. Sprechen Sie Ihren Arzt gezielt auf die Möglichkeit einer stationären Rehabilitation an, wenn die gesundheitlichen Beschwerden Ihre berufliche Tätigkeit beeinträchtigen, gefährden oder wegen einer chronischen Krankheit eine intensive Behandlung notwendig ist. In Deutschland haben Sie als PatientIn das Recht, die Rehabilitationsklinik selbst auszuwählen.
Sind Sie bereits zur Behandlung in einem Krankenhaus, kann von dort aus eine Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragt werden. Sie kommen dann spätestens nach 14 Tagen in eine Rehabilitationsklinik.
Informationen zum Antrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, Ihrer Rentenversicherung oder bei Servicestellen wie z.B. www.gemeinsame-servicestelle.de.
Zweiter Schritt: Bewilligung
In der Regel wird die beantragte Rehabilitationsmaßnahme für drei Wochen bewilligt. Nach Ablauf von vier Jahren können Sie erneut eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme beantragen. In Ausnahmefällen ist es aber auch früher möglich, wenn es Ihr Gesundheitszustand erfordert.
Bei Fragen rund um Ihre Aufnahme steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung:
Frau Völcker - Telefon 08822 914-220
m i c h a e l a . v o e l c k e r @ w z - k l i n i k e n . d e
Herr Willruth - Telefon 08822 914-221
t h o m a s . w i l l r u t h @ w z - k l i n i k e n . d e
Fax 08822 914-222 |
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